Die neue Europäische Bauproduktenverordnung
Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.
Diese Verordnung ersetzt ab 1. Juli 2013 die alte Ratsrichtlinie 89/106/EWG, die sogenannte Bauproduktenrichtlinie (BPR) aus dem Jahr 1988. In Österreich erfolgte die Umsetzung durch das Bauproduktengesetz (Bau PG). Einer Umsetzung der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) in nationles Recht bedarf es nicht mehr, da europäische Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten rechtswirksam werden. Somit gilt die neue Bauproduktenverordnung auch in Österreich.

